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Betreffende Verordnung abgeändert

Ab Januar müssen Behörden elektronisch kommunizieren

Ab dem 1. Januar gilt für Unternehmen die die Pflicht zur elektronischen Kommunikation mit den liechtensteinischen Behörden. Dazu hat die Regierung die zuständige E-Government-Verordnung nun angepasst, welche vor allem die Ausnahmen regelt.
Elektronische Zustellung
Digitaler Behördenverkehr: Eingeschriebene Briefe oder Rückscheine können über die Kommunikationsplattform der Liechtensteinischen Post empfangen werden.
Bereits Jahr 2020 haben sich die Regierung und der Landtag dafür ausgesprochen, die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr mit Behörden zum Standard zu erheben.

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