GloBE-Gesetz
Beratung in erster Lesung des GloBE-Gesetzes
Am 5. September 2025 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des GloBE-Gesetzes in erster Lesung beraten. Das Vorhaben der Regierung, mit der gegenständlichen Vorlage die rechtliche Grundlage für den Austausch der GloBE-Informationen zu schaffen und dabei Mehrfachmeldungen in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen die Undertaxed Payments Rule (UTPR), den Schwellenwert von 750 Millionen Euro, die Austauschfrist sowie die Länderliste für den Austausch der GloBE-Erklärung, die Strafbestimmungen und die Auskunftspflicht von ehemaligen Organen gelöschter Geschäftseinheiten.
Die zweite Lesung der Abänderung des GloBE-Gesetzes ist für November vorgesehen. Das teilrevidierte GloBE-Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden. (ikr)
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