183 Personen wurden 2025 eingebürgert
119 Personen liessen sich infolge des längerfristigen Wohnsitz (30 Jahre, wobei die Jahre bis zum Alter von 18 doppelt zählen) einbürgern. Rund jeder fünfte Eingebürgerte wählte das ordentliche Verfahren mit Abstimmung in der Gemeinde, dicht gefolgt von der erleichterten Einbürgerung durch Heirat. Zudem wurden 2025 zwei im Inland wohnhafte Personen als ausländische Kinder Liechtensteiner Mütter sowie drei Personen infolge von Adoption als Landesbürger registriert. Dies zeigen die neu veröffentlichten Zahlen des Amt für Statistik. Im Berichtsjahr wurden ausserdem 38 Registrierungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfasst. Dabei handelt es sich vor allem um Kinder liechtensteinischer Mütter.
Rund jeder Fünfte (24 Personen), der sich aufgrund des längerfristigen Wohnsitz einbürgern liess, kam aus der Schweiz. 17 Personen hatten vorher den türkischen Pass, 16 den deutschen und jeweils 12 den kosovarischen oder österreichischen Pass. Weitere Herkunftsländer waren Italien und Nordmazedonien (je 9 Personen), Serbien (5), Bosnien-Herzegowina (4), Portugal (3), Slowenien und Spanien (je 2), China, Frankreich, Kroatien und Ungarn (je 1).
In den letzten 10 Jahren erlangten jährlich im Durchschnitt 196 Personen im In- oder Ausland das liechtensteinische Landesbürgerrecht. So liegt 2025 mit 221 Fällen leicht darüber. Die Zahl der Einbürgerungen blieb mit 183 im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die Registrierungen von Landesbürgern mit ausländischem Wohnsitz nahm hingegen ab und sank 70 auf 34 Fälle.
Unter dem europäischen Schnitt bei Einbürgerungen
Im Vergleich zum Ausland schneidet Liechtenstein bei Einbürgerungen eher schlecht ab: Mit einem Einbürgerungsanteil von 1,3 Prozent zur ständigen Bevölkerung liegt Liechtenstein deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 2,6 Prozent. Nur Länder wie Ungarn, Island, die Slowakei oder Österreich verteilten anteilsmässig noch weniger Staatsbürgerschaften. (red)
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