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Auftragsvergabe für SZU II lief schief

Ein Baumeister durfte seine Offerte für das SZU II im Nachhinein um einen Rechenfehler korrigieren – und wurde so zum günstigsten Anbieter. Das geht nicht, urteilte der Verwaltungsgerichtshof, die Arbeiten müssen neu vergeben werden. Was heisst das für den Zeitplan?
Daniela Fritz
Bei der Auftragsvergabe für den Neubau des SZU II kamen Ungereimtheiten auf.
Grundsätzlich gilt bei öffentlichen Auftragsvergaben: Eine Offerte darf im Nachhinein nicht abgeändert werden. Es sei denn, dem Offertensteller ist ein offensichtlicher Schreib- oder Rechenfehler passiert.

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