­
­
­
­
Abänderung der Grundbuchverordnung

Beglaubigung elektronischer Grundbuchauszüge wird angepasst

Eine weitere Änderung der Grundbuchverordnung bezieht sich darauf, dass keine Anmerkung im Grundbuch mehr erforderlich ist, wenn ein Stockwerkeigentum vor der Erstellung eines Gebäudes begründet wird.
In Zukunft genügt für die Erstellung elektronischer Auszüge aus dem Grundbuch eine Amtssignatur, so wie dies bereits heute bei elektronischen Auszügen aus dem Handelsregister der Fall ist.
Mit der gegenständlichen Abänderung, welche am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird, sollen die Anforderungen an die Beglaubigung elektronischer Grundbuchauszüge den Anforderungen für die Beglaubigung elektronischer ...

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­