Abänderung der Grundbuchverordnung
Beglaubigung elektronischer Grundbuchauszüge wird angepasst
In Zukunft genügt für die Erstellung elektronischer Auszüge aus dem Grundbuch eine Amtssignatur, so wie dies bereits heute bei elektronischen Auszügen aus dem Handelsregister der Fall ist.
Jetzt kostenlos weiterlesen!
- Einmalig gratis registrieren
- Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
- Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren