Zwei japanische Reaktoren für sicher erklärt

Die Atomregulierungsbehörde befand am Mittwoch, dass die Reaktoren 6 und 7 im weltgrössten Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa an der Küste des Japan-Meeres die nach Fukushima verschärften Sicherheitsauflagen erfüllt hätten.
Es wird angesichts Widerstände in der Bevölkerung jedoch noch mindestens drei bis vier Jahre dauern, bevor die Reaktoren tatsächlich ans Netz können. Der Gouverneur der betroffenen Provinz Niigata lehnt ein Wiederhochfahren bislang ab.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace übte scharfe Kritik und bezeichnete die Entscheidung der Atombehörde als "rücksichtslos". Erneut würden dieselben Risiken, die schon zur Katastrophe in Fukushima geführt hatten, missachtet, erklärte der Atomexperte von Greenpeace Deutschland, Shaun Bernie.
Klage gegen Wiederanfahren
Dass die Behörde die Reaktoren im grössten Atomkraftwerk der Welt trotz "extremer Risiken" durch Erdbeben für sicher erklärte, offenbare die Schwäche der Atomaufsicht. Unter dem Gelände von Kashiwazaki-Kariwa verliefen 23 Verwerfungslinien. Bürgerinnen und Bürger klagen derzeit vor Gericht gegen ein Wiederanfahren der Reaktoren.
Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi im Nordosten des fernöstlichen Inselreiches war es im März 2011 in Folge eines schweren Erdbebens und gewaltigen Tsunamis zu Kernschmelzen in drei Reaktoren gekommen. Die Region um die Unglücksreaktoren musste darauf evakuiert werden.
Als Konsequenz aus der Katastrophe hatten zwischenzeitlich zwei Jahre lang alle 48 kommerziellen Reaktoren in Japan stillgestanden. Die rechtskonservative Regierung hält jedoch an der Atomkraft weiter fest. Inzwischen sind die ersten Reaktoren wieder am Netz. Auch der Betreiber Tepco will dringend Reaktoren wieder hochfahren, um hohe Importkosten für ersatzweise betriebene Wärmekraftwerke zu senken. (sda/dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.