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Unterstützung für Online-Medien umstritten

Der Plan des Bundesrates, neben Radio- und Fernsehstationen auch Online-Medien mit Audio- und Videoinhalten Geld aus der Medienabgabe zukommen zu lassen, scheidet die Geister. SVP und FDP lehnen das Vorhaben ab, SP und CVP unterstützen es.
Die Frage, ob Online-Medien für Audio- und Videoangebote Geld aus der Medienabgabe erhalten sollen, ist unter den Parteien umstritten.
Die Frage, ob Online-Medien für Audio- und Videoangebote Geld aus der Medienabgabe erhalten sollen, ist unter den Parteien umstritten. (Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Die SVP hält die gesamte Vorlage für unnötig und will im Parlament einen Antrag auf Nichteintreten stellen, wie Nationalrat Gregor Rutz (ZH) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag sagte. Der Bundesrat habe gemäss Verfassung gar nicht die Kompetenz, einzelne Medien direkt zu fördern. Gleicher Ansicht ist der Gewerbeverband.

Vielfalt im Internet

Der Bundesrat hält dazu fest, dass gemäss Verfassung der Bund für die Gesetzgebung über Radio, Fernsehen und "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung" zuständig sei. Das lasse auch neue technologische Entwicklungen zu und somit auch Online-Medien.

Rutz hält es zudem für "völlig falsch, das Internet zu subventionieren". Die Vielfalt im Internet existiere, das Netz boome, sagte er. Faktisch führe das Vorgehen des Bundesrates zu einer Verstaatlichung. Am erfolgreichsten sei künftig jenes Unternehmen, das am meisten Fördergelder abhole.

Die FDP sieht mit dem Gesetz zwar einige ihrer Forderungen erfüllt, nennt aber die Förderung von Online-Medien unnötig. Dieser Markt funktioniere ohne staatliche Eingriffe, hält sie fest. Eine finanzielle Unterstützung des Bundes sei daher nicht gerechtfertigt.

Kritik an Abtrennung von Text

Die SP dagegen hält die direkte Förderung von Online-Medien für angebracht. Doch dass der Bundesrat mit Fokus auf Audio und Video fördern will, stört sie. Diese künstliche Trennung sei eine unnötige Konzession an grosse Verleger und private Medienhäuser. Auch entspreche sie nicht der Arbeitsrealität der Medien.

"Grundsätzlich die richtige Richtung", sagte der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas zum Entwurf. Die Trennung zwischen Text auf der einen und Audio und Video auf der anderen Seite sei nötig, damit mit Mitteln aus der Medienabgabe nicht Lokalzeitungen und nationale Zeitungen gefährdet würden.

Der Verband Schweizer Medien wiederum pocht angesichts des Nebeneinanders von privaten und gebührenfinanzierten digitalen Angeboten auf eine "möglichst trennscharfe" gesetzliche Regelung.

Mit Gebühren finanzierte kostenlos zugängliche Portale könnten es Privaten erschweren, mit Abonnements finanzierte digitale Angebote aufzubauen. "Die Zahlbereitschaft der Nutzer muss erst noch aufgebaut werden."

Mittel für Agentur umstritten

Geteilt sind auch die Meinungen über Geld aus der Medienabgabe für nicht gewinnorientierte Nachrichtenagenturen. Die FDP findet, private Organisationen agierten im freien Markt und sollten kein Geld erhalten. Die SP dagegen pocht auf diese Unterstützung. Candinas wiederum ist dafür, gesetzliche Grundlagen für diese Fördermöglichkeit zu schaffen, auch wenn offen sei, was komme.

Der Verband Schweizer Medien nennt die Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen wichtigen Partner der Redaktionen. Mit einem Förderbeitrag solle ein hochwertiges und für alle Medienhäuser erschwingliches Angebot in Text und Bild sichergestellt werden.

Die Gewerkschaften Syndicom und SSM halten zwar die Stossrichtung des Gesetzesvorschlags für richtig, verlangen aber eine direkte Unterstützung journalistischer Leistungen. Medienförderung sollte in ihren Augen - unabhängig vom Verbreitungskanal - bei Qualität und Vielfalt ansetzen. Im Zentrum müssten die Arbeitsbedingungen stehen.

"Kuchen wird nur neu verteilt"

Der Journalistenverband impressum begrüsst die Fördermöglichkeit für Online-Medien, hält aber ebenfalls fest, dass die durch den Wegfall von Anzeigen-Einnahmen wegfallenden Ressourcen mit dem Gesetzesentwurf nicht kompensiert werden könnten. Der Kuchen werde nicht grösser, sondern nur neu verteilt.

Wie die SP stört sich impressum an der Trennung von Text einerseits und Audio und Video. Würde Text von der Förderung ausgeschlossen, würde dies dazu führen, dass die Formen nach Förderkriterien gewählt würden und nicht nach journalistischen Kriterien.

Die SRG äusserte sich noch nicht detailliert zum Entwurf, teilte aber mit, sie anerkenne im Grundsatz die Absicht, die Gesetzgebung für neue Verbreitungsformen anzupassen. Die Vereinigung Schweizer Privatradios begrüsst es, dass mit dem angestrebten Gesetz für alle Verbreitungsformen Regeln festgesetzt werden sollen. (sda)

 
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