Solidarhaftung wirkt gegen Lohndumping

Der Bundesrat will die geltenden Regeln weiterführen. Die Solidarhaftung gehört zu den flankierenden Massnahmen, die seit Einführung der Personenfreizügigkeit Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen sollen.
Das Parlament hatte die Regeln 2012 für das Baugewerbe verschärft, um Lohndumping in Subunternehmerketten entgegenzuwirken. Das revidierte Gesetz trat 2013 in Kraft. Seither können Erstunternehmer zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn ein Subunternehmer innerhalb einer Vergabekette die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhält.
Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung befreien, wenn er sich bei der Vergabe der Arbeiten vom Subunternehmer glaubhaft darlegen lässt, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält.
Keine Haftungsfälle
Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, nach fünf Jahren die Wirkung zu evaluieren. In seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zieht der Bundesrat eine positive Bilanz. Zwar wurden seit der Einführung der verstärkten Solidarhaftung noch keine Gerichtsurteile gefällt, die zu einer Haftung des Erstunternehmers führten.
Die neue Regelung entfaltet aber gemäss dem Bericht eine präventive Wirkung. 83 Prozent der betroffenen Unternehmen kennen die Haftungsregelung. Das führt dazu, dass sie bei der Auswahl von Subunternehmern vorsichtiger sind. 87 der Unternehmen überprüfen die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer.
Mehr Aufwand
Kritiker der verstärkten Haftung äusserten in der parlamentarischen Beratung die Befürchtung, dass sich die erhöhte Sorgfaltspflicht negativ auf die Baubranche auswirken könnte. Gemäss der Befragung des Bundes hat sich bei 42 Prozent der befragten Unternehmen der administrative Aufwand nicht verändert. 29 Prozent verzeichneten eher eine Zunahme und 19 Prozent eine deutliche Zunahme.
Dabei waren es vor allem die grossen Unternehmen, die eine Zunahme des administrativen Aufwandes feststellten. Die Erfahrungen der Sozialpartner zeigten allerdings, dass der administrative Aufwand mit der Zeit abnehme, schreibt der Bundesrat.
Der Bund hat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen Mustervorlagen für die Selbstdeklarationen der Subunternehmer erarbeitet und Informationen zur Solidarhaftung zur Verfügung gestellt. Die Verbände der Baubranche hätten grosse Anstrengungen unternommen, ihre Mitglieder über die neue Regelung zu informieren, schreibt der Bundesrat. Die Solidarhaftung sei ein wichtiger Bestandteil der flankierenden Massnahmen. (sda)
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