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SKS blitzt mit Schadenersatzklage ab

Im Abgas-Skandal schmettert das Zürcher Handelsgericht Schadenersatzforderungen gegen die VW-Importeurin Amag und VW ab. Der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) als Klägerin fehle die Prozessfähigkeit, urteilte das Gericht.
Das Handelsgericht spricht der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit in einer Sammelklage im Abgas-Skandal ab. (Archiv)
Das Handelsgericht spricht der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit in einer Sammelklage im Abgas-Skandal ab. (Archiv)
Die SKS prüft nun den Gang vor Bundesgericht. Die Stiftung hatte eine Schadenersatzklage für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht.

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