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Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent. (Archiv)
Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent. (Archiv)
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.

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