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Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent

Der Referenzzinssatz verbleibt auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent, auf den er Anfang Juni gefallen ist. Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können deshalb vorerst keine neuen Ansprüche auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
Der Referenzzinssatz für die Berechnung der Wohnungsmieten bleibt bei rekordtiefen 1,5 Prozent. (Themenbild)
Der Referenzzinssatz für die Berechnung der Wohnungsmieten bleibt bei rekordtiefen 1,5 Prozent. (Themenbild) (Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Der Durchschnittszinssatz, der per 30. September 2017 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,58 Prozent auf 1,56 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Freitag mitteilte. Der Referenzzinssatz bleibt somit kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,5 Prozent.

Aus diesem Grund ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Ansprüche könnten nur dann erhoben werden, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiere.

Angesichts der Zinsentwicklung hatte das BWO den Referenzzinssatz im vergangenen Juni erstmals seit 2015 auf den Tiefstwert von 1,5 Prozent gesenkt. Dadurch ergab sich für die über zwei Millionen Mieterhaushalte in der Schweiz im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um fast drei Prozent verlangen konnten.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. (sda)

 
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