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Neue Vorschläge für Unternehmenssteuerreform

Gut ein Jahr nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III legt der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag vor. Die Steuervorlage 17 nimmt einige Anliegen der Abstimmungssieger auf.
Letztes Jahr haben sich die Gegner der Unternehmenssteuerreform III durchgesetzt. Beim zweiten Anlauf sucht der Bundesrat den Kompromiss. (Archivbild)
Letztes Jahr haben sich die Gegner der Unternehmenssteuerreform III durchgesetzt. Beim zweiten Anlauf sucht der Bundesrat den Kompromiss. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Im Zentrum steht noch immer die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Diese werden international nicht mehr akzeptiert. Mit tieferen kantonalen Gewinnsteuern und weiteren Vergünstigungen sollen die betroffenen Firmen trotzdem in der Schweiz gehalten werden.

Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer. Der Bundesrat will diesen gemäss der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöhen.

Neu müssen im Zusammenhang mit dem Kantonsanteil auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese hatten sich bei der Unternehmenssteuerreform III übergangen gefühlt und mit ihrer Kritik zum Scheitern der Vorlage beigetragen.

Lektion gelernt

Mit einer etwas besseren Gegenfinanzierung nimmt der Bundesrat eine Forderung der linken Gegner der Unternehmenssteuerreform III auf. Künftig sollen Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent bei Bund und Kanton zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. In der gescheiterten Vorlage waren es mindestens 60 Prozent gewesen.

Zudem soll die Steuerreform sozial abgefedert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen. Das Minimum für Kinderzulagen läge damit bei 230 Franken pro Monat, jenes für Ausbildungszulagen bei 280 Franken. Die zusätzlichen Kosten werden auf 421 Millionen Franken geschätzt und fallen in erster Linie bei den Unternehmen an.

Eine weitere Forderung der Gegner erfüllt der Bundesrat mit dem Verzicht auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese hätte den Abzug eines fiktiven Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital ermöglicht. In der Abstimmungskampagne zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Gegner den Abzug als unstatthafte Bereicherung dargestellt.

Höhere Steuerbelastung

Andere Elemente der gescheiterten Vorlage will der Bundesrat bloss nachjustieren: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden können. Zudem müssen die Kantone eine Patentbox einführen. Darin können Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuert werden.

Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen. Die gesamte Entlastung durch Patentbox und Forschungsabzüge ist auf 70 Prozent begrenzt. In der gescheiterten Vorlage waren es 80 Prozent gewesen.

Anpassungen bei der Kapitalsteuer erlauben den Kantonen, das Eigenkapital im Zusammenhang mit Beteiligungen sowie Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen zu lassen.

Nachbesserung am Finanzausgleich

Bei der Aufdeckung stiller Reserven können Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, in den ersten Jahren von zusätzlichen Abschreibungen profitieren. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Die stillen Reserven ehemaliger Statusgesellschaften werden gesondert besteuert.

Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Heute ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 Prozent steuerfrei.

Im Zuge der Steuervorlage 17 wird auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Gemäss Simulationen könnte das dazu führen, dass Zug, Schwyz, Genf, Waadt, Neuenburg und Schaffhausen mehr in in den Finanzausgleich einzahlen müssen.

Tiefere Kosten

Die neu aufgegleiste Vorlage belastet den Bundeshaushalt mit rund 920 Millionen Franken, rund 300 Millionen Franken weniger als die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III. Berücksichtigt man auch die bereits bekannten Umsetzungspläne der Kantone, belaufen sich die Kosten auf 686 Millionen Franken. Der Bundesrat hat diese Zahlen bereits in seiner Finanzplanung berücksichtigt. Weitere Sparmassnahmen sind nach seinen Angaben nicht nötig.

Die Zusatzeinnahmen der Kantone belaufen sich auf rund 1,33 Milliarden Franken. Der höhere Anteil an der direkten Bundessteuer bringt ihnen 990 Millionen Franken ein, 355 Millionen Franken stammen aus der Dividendenbesteuerung. Die geplanten Gewinnsteuersenkungen führen unter dem Strich jedoch zu einem Verlust von rund 1,1 Milliarden Franken.

Sportlicher Zeitplan

Es handelt sich jeweils um eine statische Betrachtung. Diese berücksichtigt nicht, wie Unternehmen auf ein verändertes steuerliches Umfeld reagieren. Die Verwaltung hat dazu verschiedene Varianten durchgerechnet. Alle ergeben eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation.

Der Bundesrat hofft, dass das Parlament die Steuervorlage 17 schon in der Herbstsession 2018 verabschiedet. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. (sda)

 
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