Kein Verfahren gegen Thurgauer Regierungsrat

In der Strafanzeige werden Walter Schönholzer Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Tierquälerei vorgeworfen, wie es in der Mitteilung des Büros des Grossen Rates Thurgau vom Donnerstag hiess. Eingereicht hatte sie der Verein gegen Tierfabriken (VgT).
Begründet wurde sie laut Mitteilung des Ratsbüros damit, dass gegen den betroffenen Pferdehalter aus Hefenhofen verhängte Verbote, Tiere zu halten, nicht vollstreckt worden seien. Gerügt worden sei, dass Schönholzer selbst nicht gehandelt habe und nicht eingeschritten sei.
"Politische Absicht verfolgt"
Die Begleitumstände legen in den Augen des Ratsbüros offen, dass mit der Anzeige "gezielt eine politische Absicht verfolgt" worden sei. Der Anzeigeerstatter habe explizit eingeräumt, systematisch auf die Abwahl eines Regierungsmitgliedes hinzuarbeiten. Er habe dafür alle Wege genutzt und auch die Medien einbezogen.
Im Vordergrund seien bei der Anzeige "offensichtlich nicht Interessen an einer objektiven strafrechtlichen Untersuchung und gerichtlichen Beurteilung gestanden", urteilt das Ratsbüro nun. Vielmehr sollte mit dem Untersuchungsverfahren eine Magistratsperson politisch geschwächt oder aus dem Gleichgewicht gebracht werden.
Das Ratsbüro sieht aber auch juristische Argumente gegen ein Strafverfahren. Amtsmissbrauch sei "in der Begehungsform durch Unterlassen" nicht möglich. Dulde ein Vorgesetzter einen allfälligen Amtsmissbrauch eines Untergebenen, bedeute das nicht, dass der Vorgesetzte selber Amtsmissbrauch begangen habe.
VgT: Strategie abgesprochen
In diesem Punkt widerspricht der VgT: Kantonstierarzt Paul Witzig habe an einer Medienkonferenz gesagt, dass mit Schönholzer eine sogenannte "Deeskalationsstrategie" abgesprochen gewesen sei. Das sei mehr als eine Unterlassung oder Duldung, macht der VgT in einer Mitteilung geltend. Das sei aktives Handeln.
Schönholzer und Witzig hätten gemeinsam beschlossen, Kontrollen auf dem Hof in Hefenhofen immer vorab anzumelden, schreibt der VgT. Der Pferdehalter habe deshalb "tote, kranke und verhungernde Pferde" vorübergehend "abtransportieren" können. Damit sei dem Pferdehalter eventualvorsätzlich ein unrechtmässiger Vorteil verschafft worden.
Gemäss Tierschutzgesetz seien Tierhalter und Betreuer von Tieren verpflichtet, Tiere angemessen zu halten, hält das Ratsbüro weiter fest. Dagegen sei die Amtsstelle, die dies kontrollieren müsse, nicht demselben Pflichtenheft unterstellt.
Abgelehnt hat das Büro auch ein Ausstandsbegehren gegen Grossratspräsidentin Heidi Grau-Lanz: Begründet worden war dieses damit, dass Grau wie Schönholzer FDP-Mitglied ist. Andere Gründe wurden laut dem Büro nicht angeführt. Grau war bis zum Entscheid des Büros aus eigenem Antrieb vorsorglich in den Ausstand getreten.
Hof von Behörden geräumt
Der Fall Hefenhofen hatte im August 2017 für Schlagzeilen gesorgt. Nach Medienberichten über auf dem Hof verendete Pferde räumten die Behörden den Hof und beschlagnahmten rund 250 Tiere, darunter gegen 100 Pferde. Diese wurden später versteigert.
Eine vom Regierungsrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission untersucht den Fall. Ihren Schlussbericht will sie bis im Spätsommer vorlegen, wie sie Anfang Jahr bekanntgab.
Strafanzeigen wurden im Zusammenhang mit dem Fall Hefenhofen nicht nur gegen Schönholzer eingereicht, sondern auch gegen den Thurgauer Kantonstierarzt und dessen Stellvertreter. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die beiden Veterinäre aufgenommen. (sda)
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