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Interaktive Karte zeigt Drohnenverbotszonen

Eine neue interaktive Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt Drohnenbesitzern auf, wo für den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte Einschränkungen und Verbote gelten. Damit soll die Gefahr für die zivile Luftfahrt gebannt werden.
Drohnen dürfen einem Flughafen oder Flugplatz nicht näher als fünf Kilometer kommen. Eine neue interaktive Karte zeigt auf, wo welche Einschränkungen und Verbote gelten.
Drohnen dürfen einem Flughafen oder Flugplatz nicht näher als fünf Kilometer kommen. Eine neue interaktive Karte zeigt auf, wo welche Einschränkungen und Verbote gelten.
Den Besitzern von Drohnen oder Modellflugzeugen fehle oft das Bewusstsein, dass sie mit ihren Fluggeräten die Luftfahrt gefährden können, schreibt das BAZL in seiner Mitteilung vom Dienstag.

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