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Erster GAV für die Bodenbelagsbranche

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Böden mit Parkett, Teppich oder Linoleum belegen, haben sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt - dies, weil sie sich von billigen ausländische Unternehmern in ihrer Existenz bedroht sehen.
Fachbetriebe und Mitarbeitende, die in der Schweiz Parkett, Teppichböden oder Linoleum verlegen, werden künftig mit einem GAV auf faire Löhne und berechenbare Anstellungsbedingungen verpflichtet. (Archiv)
Fachbetriebe und Mitarbeitende, die in der Schweiz Parkett, Teppichböden oder Linoleum verlegen, werden künftig mit einem GAV auf faire Löhne und berechenbare Anstellungsbedingungen verpflichtet. (Archiv)
Klare und verbindliche Arbeitsbedingungen zum Vorteil der Mitarbeitenden und der Arbeitgeber seien das Ziel des neuen GAV, heisst es in einer Mitteilung von Montag.

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