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Dieselskandal kommt vor Bundesgericht

Der Konsumentenschutz gibt sich mit dem Nichteintretens-Entscheid des Zürcher Handelsgericht im Fall einer Schadensersatz-Klage gegen VW und Amag wegen dem Diesel-Abgasskandal nicht zufrieden. Die Konsumentenorganisation zieht ihre Klage an das Bundesgericht weiter.
Konsumentenschutz zieht Dieselskandal vor Bundesgericht (Archivbild)
Konsumentenschutz zieht Dieselskandal vor Bundesgericht (Archivbild)
Am 6. Dezember 2019 entschied das Handelsgericht Zürich, dass der Konsumentenschutz formell nicht berechtigt sei, im Namen von 6'000 Autobesitzern zu klagen, die im Zuge des Skandals um gezinkte Abgaswerte geschädigt ...

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