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Datendieb Falciani unter Auflagen frei

Der in Spanien festgenommene frühere Informatiker der HSBC-Privatbank in Genf, Hervé Falciani, ist unter Auflagen wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Wie am Donnerstag aus Justizkreisen in Madrid verlautete, ordnete ein Richter die Freilassung des 46-Jährigen an.
Bern möchte, dass die spanische Justiz ihn an die Schweiz ausliefert: der am Mittwoch in Madrid festgenommene französisch-italienische Bankdatendieb Hervé Falciani. (Archiv)
Bern möchte, dass die spanische Justiz ihn an die Schweiz ausliefert: der am Mittwoch in Madrid festgenommene französisch-italienische Bankdatendieb Hervé Falciani. (Archiv) (Bild: Keystone/AP/EMILIO MORENATTI)

Zugleich sei Falcianis Reisepass einbehalten und ihm die Auflage gemacht worden, sich wöchentlich bei Gericht vorzustellen. Falciani war am Mittwoch auf Basis eines von der Schweiz im Mai 2017 erlassenen Haftbefehls in Madrid festgenommen worden. Am Donnerstag übermittelte das Bundesamt für Justiz (BJ) nach eigenen Angaben ein formelles Auslieferungsgesuch nach Spanien.

Falciani war bei HSBC Schweiz als Informatiker angestellt. In den Jahren 2006 und 2007 stahl er Daten von rund 15'000 Kunden und bot sie ausländischen Stellen an, namentlich in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland.

Tausende Steuersünder überführt

Dies löste in Frankreich, Österreich, Belgien und Argentinien im Anschluss Verfahren und Untersuchungen aus. Weltweit konnten tausende Steuersünder überführt werden. Die Ermittlungen der Schweiz gegen die HSBC-Tochter wurden nach Vereinbarung einer Millionenzahlung eingestellt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte Falciani Ende 2015 in Abwesenheit wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Freigesprochen hatte ihn das Gericht vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses und der unbefugten Datenbeschaffung.

Falciani lebte seither im Exil und weigerte sich, in die Schweiz zu reisen. Bereits 2012 war er in Barcelona auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Spaniens Oberstes Gericht verweigerte jedoch die Auslieferung, da die Taten, für die er in der Schweiz verurteilt worden war, in Spanien nicht strafbar seien. (sda/afp/reu)

 
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