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Bundesanwalt Lauber für Deals mit Konzernen

Fehlbare Unternehmen sollen sich künftig auch in der Schweiz mit den Justizbehörden einigen können. Gegen eine Strafzahlung würde auf eine Anklage und den Gang vor Gericht verzichtet. Das schlägt Bundesanwalt Michael Lauber vor, um Verfahren rascher beenden zu können.
Bundesanwalt Michael Lauber schlägt vor, das fehlbare Unternehmen künftig auch in der Schweiz Vereinbarungen mit Justizbehörden treffen können. Im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt. (Archivbild)
Bundesanwalt Michael Lauber schlägt vor, das fehlbare Unternehmen künftig auch in der Schweiz Vereinbarungen mit Justizbehörden treffen können. Im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/THOMAS HODEL)

"In grossen Verfahren, die sich um Korruption oder Geldwäscherei drehen, brauchen wir neue Instrumente", sagte Lauber in einem Interview mit der "SonntagsZeitung". Die heutigen Verfahren dauerten zu lang und sie seien sehr schwierig zu führen, begründete er seinen Vorschlag für Vereinbarungen oder Deals.

Darin würde der fehlbaren Firma auferlegt, was sie bezahlen müsse. Ebenso würde festgehalten, was sie tun müsse, damit die Verfehlungen nicht mehr vorkämen. Im Gegenzug würde das Verfahren eingestellt. In einer Bewährungsfrist würde regelmässig überprüft, ob sich das Unternehmen an die Abmachungen hält.

Nach Ende der Untersuchung

"Der Deal darf erst ausgehandelt werden, wenn die Untersuchung abgeschlossen ist und eine Anklageschrift praktisch auf dem Tisch liegt", führte Lauber aus. Er will fehlbare Unternehmen bestrafen können, "ohne dass es um Schuld geht". Eine Firma sei im Gegensatz zu einem Menschen nicht schuldfähig, begründete er dies.

Es gehe nicht darum, Firmen zu schonen oder den Rechtsstaat abzubauen. "Aber es ist doch in unserem Interesse, dass wir dafür sorgen, in Unternehmen Straftaten zu verhindern." Die Vereinbarung ändere nichts daran, dass die Verantwortlichen einer Firma zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Die Schweiz als Sitz vieler Konzerne brauche "strafrechtlich eine adäquate Antwort, um bei Verfehlungen in einer sinnvollen Zeit eine Lösung zu finden", wie Lauber sagte. Treffe heute beispielsweise ein Unternehmen in den USA eine Vereinbarung mit der Justiz, bleibe die Schweiz auf aufwendigen Ermittlungen sitzen, die nichts mehr brächten, weil der Fall in den USA abgeschlossen sei.

Mit den heute verfügbaren Instrumenten komme die Schweizer Justiz nicht weiter. Seinen Vorschlag will Lauber in die laufende Revision der Strafprozessordnung einbringen, als Diskussionsgrundlage, wie er sagte. (sda)

 
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