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Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen

Am kommenden 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholkontrolle eingeführt. Künftig wird eine Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, weil noch nicht alle Kantone Geräte besitzen.
Ab 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Blutproben sind nur noch in Ausnahmefällen notwendig. (Archivbild)
Ab 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Blutproben sind nur noch in Ausnahmefällen notwendig. (Archivbild)
Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute mit einem Testgerät eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) am Dienstag mitteilte.

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