­
­
­
­

Berufsverbot für Ex-UBS-Banker annulliert

Das Bundesverwaltungsgericht hat das von der Finanzmarktaufsicht (Finma) 2015 auferlegte Berufsverbot gegen sechs ehemalige UBS-Banker aufgehoben. Die Angestellten waren in den Skandal um den manipulierten Devisenhandel involviert, welcher 2013 aufgedeckt wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht im Jahr 2015 ausgesprochenes Berufsverbot gegen sechs UBS-Banker annulliert. (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht im Jahr 2015 ausgesprochenes Berufsverbot gegen sechs UBS-Banker annulliert. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)

Die Finma hatte die ehemaligen Manager und Händler für schwere Verstösse gegen ihre Kontrollpflicht verantwortlich gemacht. Die Personen seien einzeln verantwortlich für die schwerwiegenden organisatorischen Mängel und das illegale Verhalten innerhalb der UBS, liess die Finma im Dezember 2015 in einer Mitteilung verlauten.

Die sechs Männer wurden mit einer Berufssperre von fünf Jahren belegt. Zudem wurden ihnen die Verfahrenskosten von mehreren zehntausend Franken auferlegt. Gegen diesen Entscheid legten die ehemaligen UBS-Angestellten vor dem Bundesverwaltungsgericht Rekurs ein.

Verletzung des Rechts auf Anhörung

In den sechs am Mittwoch publizierten Urteilen hält das Bundesstrafgericht fest, dass die Finma das Recht auf Anhörung der Beschwerdeführer verletzt hatte. Bei der Beurteilung habe es die Finanzmarktaufsicht versäumt, die während des Verfahrens festgestellte Tatsache zu erwähnen, dass die UBS selbst eine schwere Verletzung der Aufsichtspflichten begangen hatte.

Die St. Galler Richter annullieren daher die Berufsverbote und weisen den Fall zur erneuten Entscheidung an die Finma zurück. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Skandal um Manipulationen im Devisenhandel war im Oktober 2013 publik geworden, als die Finma eine Untersuchung gegen die UBS einleitete. Die Untersuchung deckte Manipulationen von Referenzwerten sowie den Kundeninteressen zuwiderlaufende Verhaltensweisen auf. Die Finma hatte drei weitere Banken unter die Lupe genommen. (Urteile B-626/2016, B-635/2016, B-642/2016, B-685/2016, B-686/2016, B-688/2016 vom 11. Juni 2018) (sda)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

AboSchwere Missstände geortet

FMA entzieht Versicherung die Lizenz

Schwere Missstände bei der Hesse Digital AG zwangen die FMA zu drastischen Schritten, um die Interessen der Kunden zu sichern.
04.08.2025
Abo

FMA entzieht Versicherung die Lizenz

Schwere Missstände bei der Hesse Digital AG zwangen die FMA zu drastischen Schritten, um die Interessen der Kunden zu sichern.
03.08.2025
Abo

Mehr Bürokratie durch KI

«Kurbelt künstliche Intelligenz die Produktivität an?», fragte die Stiftung Zukunft.li an der Veranstaltung «Wirtschaftsausblick 2025» im Gemeindesaal Gamprin. In der Panel-Diskussion ging es dann vor allem um Regularien und «Bürokratiemonster».
13.05.2025

Wettbewerb

Personalisiertes Partyfass mit balleristo & Brauhaus
Bierfass Brauhaus personalisierbar

Umfrage der Woche

Umfrage der Woche

Würden sie einen Gratis-ÖV in Liechtenstein befürworten?
­
­