Berufsverbot für Ex-UBS-Banker annulliert

Die Finma hatte die ehemaligen Manager und Händler für schwere Verstösse gegen ihre Kontrollpflicht verantwortlich gemacht. Die Personen seien einzeln verantwortlich für die schwerwiegenden organisatorischen Mängel und das illegale Verhalten innerhalb der UBS, liess die Finma im Dezember 2015 in einer Mitteilung verlauten.
Die sechs Männer wurden mit einer Berufssperre von fünf Jahren belegt. Zudem wurden ihnen die Verfahrenskosten von mehreren zehntausend Franken auferlegt. Gegen diesen Entscheid legten die ehemaligen UBS-Angestellten vor dem Bundesverwaltungsgericht Rekurs ein.
Verletzung des Rechts auf Anhörung
In den sechs am Mittwoch publizierten Urteilen hält das Bundesstrafgericht fest, dass die Finma das Recht auf Anhörung der Beschwerdeführer verletzt hatte. Bei der Beurteilung habe es die Finanzmarktaufsicht versäumt, die während des Verfahrens festgestellte Tatsache zu erwähnen, dass die UBS selbst eine schwere Verletzung der Aufsichtspflichten begangen hatte.
Die St. Galler Richter annullieren daher die Berufsverbote und weisen den Fall zur erneuten Entscheidung an die Finma zurück. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Skandal um Manipulationen im Devisenhandel war im Oktober 2013 publik geworden, als die Finma eine Untersuchung gegen die UBS einleitete. Die Untersuchung deckte Manipulationen von Referenzwerten sowie den Kundeninteressen zuwiderlaufende Verhaltensweisen auf. Die Finma hatte drei weitere Banken unter die Lupe genommen. (Urteile B-626/2016, B-635/2016, B-642/2016, B-685/2016, B-686/2016, B-688/2016 vom 11. Juni 2018) (sda)
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