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Amtshilfe mit Frankreich ausgesetzt

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Amts- und Rechtshilfeabkommen im Steuerbereich mit Frankreich ausgesetzt. Ein Rechtsstreit zwischen den beiden Ländern beruht auf einem Problem mit der Geheimhaltung von Daten.
Weil die Grossbank UBS befürchtet, dass Informationen nicht vertraulich behandelt werden könnten, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Abkommen mit Frankreich zur Amtshilfe auf Eis gelegt. (Archiv)
Weil die Grossbank UBS befürchtet, dass Informationen nicht vertraulich behandelt werden könnten, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Abkommen mit Frankreich zur Amtshilfe auf Eis gelegt. (Archiv)
In einem Schreiben, das auf den 29. März datiert ist und das von der Westschweizer Tageszeitung "L'Agefi" publiziert wurde, stellt Adrian Hug, Direktor der ESTV, fest, dass die Bedingungen des Grundsatzes der ...

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