Allianz fordert flexiblen Wasserzins

Der Wasserzins, den Wasserkraftwerke für die Nutzung der Ressource Wasser dem Standortkanton und der -gemeinde bezahlen, wurde im Jahr 1918 eingeführt. Die Allianz erachtet das System daher als nicht mehr zeitgemäss und stellte am Mittwoch in Bern ihre Forderungen vor, wie der Wasserzins angepasst werden muss.
Demnach soll sich der der Zins, der derzeit eine fixe Abgabe ist, aus einer weiterhin fixen und einer zusätzlichen variablen Abgabe zusammensetzen. Den fixen Teil bezahlt das Wasserkraftwerk wie bisher für das Recht, die Ressource Wasser zu nutzen. Die variable Abgabe soll sich am Strompreis orientieren.
Die Allianz begründet ihre Forderungen damit, dass es in den letzten Jahren zwei Paradigmenwechsel gegeben hat. 2009 sei der Strommarkt für Grossabnehmer geöffnet worden, sagte Michael Frank vom Branchenverband der schweizerischen Stromwirtschaft (VSE). Die Wasserkraftproduzenten könnten damit eingebrochene Strompreise nicht mehr durch den Endkonsumenten kompensieren.
Zudem definiere der europäische Strommarkt heute den Wert der Ressource Wasser. Aus diesem Grund sei eine Anpassung auf den nächstmöglichen Termin nötig. Die Allianz will die Flexibilisierung per 1. Januar 2020 im Gesetz verankert sehen.
Schlüssel zur Energiewende
"Die Wasserkraft ist der Schlüssel zur Energiewende", sagte Gianni Operto von der Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energie und Energieeffizienz (AEE Suisse). "Aber das heutige System ist fundamental falsch." Es ermögliche den Standorten von Wasserkraftwerken risikolose Einnahmen, die einseitig von den Stromproduzenten getragen werden müssten.
Seitens des Branchenverbands für Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) hiess es, dass der Strommarkt vollständig geöffnet werden müsse. Dies sei der Ausgangspunkt für Innovation und Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU. Der Wasserzins stelle eine Hürde dar, weil er nicht mehr auf den Strompreis aufgeschlagen werden könne. Die dadurch sinkende Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft gelte es zu vermeiden.
Beim Wasserzins hat zwei Seiten mit unterschiedlichen Anforderungen. Renate Amstutz vom Städteverband wies darauf hin, dass der Systemwechsel daher ausbalanciert sein müsse. Auf der einen Seite müssten die legitimen Ansprüche der Standorte berücksichtigt werden, auf der anderen Seite sei es an der Zeit, sich der Marktrealität zu stellen. Der Vorschlag der Allianz würde diese Balance bieten.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) stört sich derweil generell am Wasserzins - anders als die anderen Allianzpartner. Der Zins habe nichts mit der Leistung zu tun, sondern sei eine strukturelle Subvention, sagte Henrique Schneider vom SGV. Diese verteure die Wasserenergie, ohne einen Mehrwert zu bringen. Diesen alten Zopf gelte es mittel- bis längerfristig abzuschaffen.
Zusätzlich zum flexiblen Wasserzins fordern die Allianzpartner, dass Wasserkraftproduzenten deutlich entlastet werden. Sie fordern, dass sie ab 2020 maximal 80 Franken pro Kilowattstunde bezahlen müssen. Heute sind es 110 Franken pro Kilowattstunde. Die langfristige Lösung für den Wasserzins müsse anschliessend mit der Revision der Stromversorgungsgesetz und dem künftigen Marktdesign einhergehen.
Bundesratsvorschlag fiel durch
Der Bundesrat wird demnächst seine Botschaft zu ebendiesem Thema veröffentlichen. Sein Vorschlag war jenem der Allianz sehr ähnlich. Er sah vor, die Zinsen ab 2020 bis 2022 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu reduzieren. Auch den fixen und variablen Teil schlug er vor.
In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag von links bis rechts auf Kritik. Die Kantone sorgten sich um die Einnahmen, die ihnen jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen spülen und mit der Übergangsregelung um rund 150 Millionen Franken im Jahr sinken würden.
Mehrere Parteien wiesen darauf hin, dass die Wasserkraftproduzenten bereits mit der Energiestrategie zusätzliche Unterstützung erhalten - und lehnten die Senkung der Wasserzinsen daher ab. Zudem: Bevor ein neues Wasserzinsmodell diskutiert werde, müsse der Strommarkt dringend neu geordnet werden, lautete der Tenor in der Vernehmlassung.
"Unverständlicher Frontalangriff"
Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) bezeichnet den Vorstoss dieser Allianz als "unverständlichen Frontalangriff gegen das Berggebiet als schwächstes Glied in der Kette", wie sie am Mittwochnachmittag mitteilte. Diverse Gutachten hätten darauf hingewiesen, dass es nicht nötig sei, dass der Bund die Wasserkraft mit zusätzlichen Massnahmen unterstütze.
Die IBK wehrt sich zudem gegen die Aussage, dass es sich beim Wasserzins um Subventionen, eine Abgabe oder eine Steuer handle. Er sei eine politisch festgelegte Entschädigung für die Nutzung der "wertvollen und schützenswerten Ressource Wasser", schreibt die IBK. Diese lange Tradition gelte es beizubehalten. (sda)
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