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Wegweisendes Urteil zur Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe ist nach einem höchstrichterlichen Urteil in den Niederlanden auch bei schwer demenzkranken Patienten zulässig. Eine schriftliche Patientenfügung werde auch dann anerkannt, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar sei.
Auch bei schwer demenzkranken Patienten ist die aktive Sterbehilfe laut einem höchstrichterlichen Urteil in Holland zulässig. (Themenbild)
Auch bei schwer demenzkranken Patienten ist die aktive Sterbehilfe laut einem höchstrichterlichen Urteil in Holland zulässig. (Themenbild)
So urteilte der Hohe Rat am Dienstag in Den Haag. Das Urteil wird als wegweisend für die weitere Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden gewertet.

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