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TÜV prüfte Implantate laut Gericht korrekt

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben. Die Kontrollstelle habe ihre Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion erfüllt.
Schadhafte Brustimplantate der Firma PIP. Das Prüfungsunternehmen TÜV Rheinland wurden in einem Berufungsprozess freigesprochen (Archiv)
Schadhafte Brustimplantate der Firma PIP. Das Prüfungsunternehmen TÜV Rheinland wurden in einem Berufungsprozess freigesprochen (Archiv)
In erster Instanz war das deutsche Prüfunternehmen Ende 2013 dazu verurteilt worden, betroffenen Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Der TÜV war dagegen in Berufung gegangen.

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