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Polen droht Busse wegen Urwald-Abholzung

Polen erlaubt in einem der letzten Urwaldgebiete Europas die Abholzung uralter Bäume ab. Doch jetzt droht es teuer zu werden. Die Warnung kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Baumstämme gefällter Bäume im geschützten Urwald Białowieża (Archiv)
Baumstämme gefällter Bäume im geschützten Urwald Białowieża (Archiv) (Bild: KEYSTONE/EPA PAP/ARTUR RESZKO)

Dieser wies Polen an, das Abholzen des geschützten Urwalds Białowieża sofort einzustellen. Andernfalls droht dem EU-Land ein Zwangsgeld von 100'000 Euro pro Tag.

Die Richter liessen nur Ausnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu. Den Beschluss veröffentlichte das Gericht am Montagabend in Luxemburg. Damit bestätigte es eine Anordnung der EU-Kommission.

Die polnische Regierung hatte den Holzeinschlag im Schutzgebiet 2016 erlaubt und dies mit dem Kampf gegen den Borkenkäfer begründet. Befallene Bäume würden nicht illegal, sondern konform mit EU-Regeln gefällt, um eine Zerstörung des Waldes zu verhindern, heisst es.

Die EU-Kommission sieht indes einen Verstoss gegen EU-Schutzrichtlinien und verklagte Polen vor dem EuGH, weil es sich nicht an eine Aufforderung zum Stopp des Abholzens hielt.

Noch andere Verfahren hängig

Das Verfahren wegen der Waldabholzung ist eines von mehreren, das die EU-Kommission derzeit gegen Polen führt. So läuft beispielsweise auch noch ein sogenanntes Rechtsstaatsverfahren, weil die jüngsten Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau nach Auffassung von Experten eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen darstellen.

Die EU-Kommission will durch ihre Einmischung die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wiederherstellen, die nach Meinung von Experten durch bereits verabschiedete und geplante Reformen nicht mehr gegeben ist.

Bislang konnten allerdings keine Erfolge verzeichnet werden. Deswegen droht die Kommission seit einigen Monaten sogar mit der Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrags.

Dieses wäre in der EU ein einmaliger Vorgang. Artikel 7 sieht nämlich vor, dass Staaten, die schwerwiegend und fortdauernd gegen europäische Grundprinzipien verstossen, das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen werden kann. (sda/dpa)

 
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