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Mette-Marits Sohn verurteilt: Marius Borg Høiby muss vier Jahre ins Gefängnis

In 40 Punkten wurde Marius Borg Høiby angeklagt. Darunter auch wegen Vergewaltigung.
Marius Borg Høiby bei der Gerichtsverhandlung im Februar. (Bild: Ane Hem)
Der vorsitzende Richter Jon Sverdrup Efjestad verkündete das Urteil. Die Zusammenfassung betrug stolze 128 Seiten. (Bild: Ole Berg-Rusten)

Sieben Wochen lang lief der Prozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit. Jetzt ist klar: Marius Borg Høiby kommt vier Jahre hinter Gitter. In zwei von vier Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen – für die anderen zwei wurde er verurteilt.

Unter die Freisprüche fällt der schwerste Anklagepunkt: Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr. Das Gericht bezweifelte seine Schuld und nennt die Unsicherheiten der Aussagen des mutmasslichen Opfers bei der Vernehmung als Grund.

Neben der Haftstrafe muss der 29-Jährige Schadensersatz und Schmerzensgeld an mehrere Betroffene zahlen. Bei der Urteilsverkündung war er aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend, wie zuvor schon bekannt gegeben wurde. Er wurde per Video-Link zugeschaltet.

Der vorsitzende Richter Jon Sverdrup Efjestad verkündete das Urteil. Die Zusammenfassung betrug stolze 128 Seiten. (Bild: Ole Berg-Rusten)

Staatsanwaltschaft forderte über sieben Jahre Haft

Insgesamt war Høiby in 40 Punkten angeklagt. In 34 Punkten wurde er schuldig gesprochen. Dass er vier Frauen im Schlaf missbraucht und sie bei der Tat gefilmt haben soll, bestritt er stets. Andere Taten wie Körperverletzungen, Drohungen, Drogendelikte und mehrere Verkehrsdelikte gab er zu.

Dass der 29-Jährige hinter Gitter kommt, schien schon vor der Urteilsverkündung klar. Die Anklage forderte sieben Jahre und sieben Monate Haft, Høibys Anwälte plädierten auf eineinhalb Jahre und einen Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung.

Ob Høiby nun aber tatsächlich so lange ins Gefängnis kommt, ist noch unklar. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Sollte das geschehen, muss ein Berufungsgericht entscheiden, ob es zu einer zweiten Instanz kommt.

Høiby sass bis zuletzt in U-Haft

Der Sohn von Mette-Marit wurde im August 2024 erstmals verhaftet, nachdem er in der Wohnung seiner damaligen Freundin randalierte. Später gab er zu, ihr gegenüber gewalttätig geworden zu sein. Dann kamen immer mehr Vorwürfe ans Licht. Kurz vor Prozessbeginn wurde er Anfang des Jahres erneut verhaftet, nachdem er gegen das Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstossen hat. Seither sass er in Untersuchungshaft.

Im Prozess beschuldigte Høiby die Medien, ihn zum «Hassobjekt von ganz Norwegen» gemacht zu haben. Unter Tränen erzählte er, dass er seit frühester Kindheit verfolgt wurde, seit seine Mutter den norwegischen Thronfolger kennen lernte.

Høiby versuchte mehrmals aus der U-Haft freizukommen. Auch um bei seiner schwer kranken Mutter zu sein. Das wurde immer abgewiesen. Die 52-Jährige kämpft gegen eine unheilbare Lungenfibrose und wartet auf eine lebensrettende Lungentransplantation.

 
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