Neuigkeiten aus dem Fürstenhaus: Jetzt ist auch eine Thronfolgerin möglich
Neu werden alle weiblichen Nachkommen des Fürstenhauses in hausgesetzlichen Fragen mit denselben Mitwirkungsrechten ausgestattet wie die männlichen. Ausserdem wird die Thronfolge von der männlichen Primogenitur auf die absolute Primogenitur umgestellt. Das bedeutet, dass künftig das jeweils erstgeborene Kind, unabhängig vom Geschlecht, Thronfolgerin oder Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein wird.

«Mit dieser Gesetzesänderung möchten wir sicherstellen, dass sowohl das Fürstentum Liechtenstein als auch das Fürstenhaus von derjenigen Person regiert wird, die am besten auf diese Aufgabe vorbereitet worden ist», erklärt Erbprinz Alois von Liechtenstein. «Das sind grundsätzlich die Söhne und Töchter des Regierers oder der Regiererin, die in Vaduz aufwachsen und von ihrer Jugend an mit den Besonderheiten des Fürstentums und des Fürstenhauses vertraut gemacht werden.»
Das neue Hausgesetz enthält auch verschiedene legistische Verbesserungen sowie Anpassungen an neue Rechtsentwicklungen, die insbesondere für Verweise in das Liechtensteiner Recht relevant sind. Ausserdem wurden potenzielle Auslegungsunsicherheiten bereinigt. Hausgesetzliche Regelungen kennt das Fürstenhaus Liechtenstein bereits seit Jahrhunderten; seit über 400 Jahren in schriftlicher Form. Das Hausgesetz ist ein autonomes Familienstatut, das vom Fürstenhaus selbst beschlossen wurde und auf Verfassungsebene verankert ist. (ots)
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S.D. Erbprinz Alois
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