Polanski für Doku-Dreharbeiten in Polen
Polanski, der polnisch-jüdischer Abstammung ist, besuchte unter anderem das ehemalige Krakauer Ghetto, wie die polnische Produktionsfirma KRK Film am Mittwoch mitteilte.
Polanskis Mutter war in Auschwitz ermordet worden. Er selber überlebte die Flucht aus dem Krakauer Ghetto und den Weltkrieg bei Kleinbauern auf dem Land. Bereits 2012 kam der Dokumentarfilm "Roman Polanski: A Film Memoir" von Laurent Bouzereau heraus.
Polanski kann erst seit vergangenem Jahr wieder ohne Sorge um seine Freiheit nach Polen reisen. Ende 2016 lehnte die dortige Justiz ein Auslieferungsgesuch der USA wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Regisseur ab. Polanski steht seit fast 40 Jahren wegen Missbrauchs Minderjähriger am Pranger. Anfang Oktober wurden neue Vorwürfe gegen den Weltstar laut, als eine Deutsche in der Schweiz Klage einreichte.
Zuständig für die Klage ist die Berner Justiz. Zunächst muss die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland abklären, ob der zur Anzeige gebrachte Vorfall bereits verjährt ist.
Demnach soll Polanski 1972 die damals 15-Jährige in einem Chalet im Nobelkurort Gstaad vergewaltigt haben. Laut der "New York Times", die den Fall publik machte, reichte die heute 61-jährige Frau die Anzeige erst jetzt, weil sie ihre inzwischen verstorbenen Eltern nie mit der Sache belasten wollte. (sda/dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.