Verzicht auf Auslieferung Puigdemonts
Der zuständige Ermittlungsrichter, Pablo Llarena, habe sich entschieden, den europäischen Haftbefehl gegen den früheren Regionalpräsidenten zurückzuziehen.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte jüngst eine Auslieferung des Politikers nach Spanien wegen des Verdachts der Veruntreuung für zulässig erklärt, nicht jedoch wegen Rebellion, dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Damit könnte Puigdemont nach einer Auslieferung nicht wegen Rebellion vor Gericht gestellt werden.
Nationale Haftbefehle bleiben
Das Oberste Gericht in Madrid hatte jedoch erst Ende Juni die Eröffnung von Prozessen gegen Puigdemont und 14 weitere separatistische Politiker wegen Rebellion, Veruntreuung und zivilen Ungehorsams bestätigt.
Richter Llarena zieht den amtlichen Angaben zufolge auch die europäischen Haftbefehle gegen die fünf weiteren Separatisten zurück, die sich ins Ausland abgesetzt hatten. Die nationalen Haftbefehle würden aber alle aufrechterhalten, hiess es. Damit können die Betroffenen nicht in ihre Heimat zurückkehren.
"Handlungsfähigkeit untergraben"
In einer Mitteilung des Obersten Gerichts heisst es, das OLG in Schleswig-Holstein habe die Handlungsfähigkeit von Llarena als Ermittlungsrichter untergraben. Der Richter wirft der deutschen Justiz unter anderem "Mangel an Engagement" vor.
Auf eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gegen die Entscheidung der deutschen Justiz will Llarena aber verzichten.
Puigdemont hatte sich im Herbst 2017 im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien nach Brüssel abgesetzt. Bei der Rückfahrt von einer Skandinavienreise war er am 25. März in Schleswig-Holstein nahe der dänischen Grenze festgenommen worden. Der 55-jährige frühere Journalist kam damals kurzzeitig in ein Gefängnis in Neumünster, wurde aber später unter Auflagen auf freien Fuss gesetzt. (sda/dpa/afp/reu)
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