Brutale Strafe für iranische Sängerin: Mit Peitschenhieben gegen Frauen und Musik
Eine junge Frau im schulterfreien Abendkleid und mit offenem Haar singt in einem alten Karawanenhof. Im Hintergrund leuchten Bögen und Mauern. Eine knappe halbe Stunde dauert das Konzert der iranischen Sängerin Parastoo Ahmadi und ihrer vierköpfigen Begleitband. Ahmadi liess den Auftritt im Dezember 2024 livestreamen. Publikum gab es bei dem Auftritt in der Provinz Qom südlich von Teheran nicht, doch auf YouTube hat Ahmadi bis heute mehr als drei Millionen Zuschauer erreicht. Dafür soll sie jetzt mit 74 Peitschenhieben bestraft werden.
Zuhörer zum Konzert einzuladen, ohne die Behörden auf das Ereignis aufmerksam zu machen, wäre unmöglich gewesen. Vor dem ersten Lied in dem Video wandte sich Ahmadi deshalb in einer kurzen Ansprache an das imaginäre Publikum. «Ich bin Parastoo, ein Mädchen, das für die Menschen singen will, die es liebt», sagte die 29-Jährige. «Und für das Land, das ich so leidenschaftlich liebe.»
Ein Exempel an der jungen Frau statuieren
Die iranische Justiz hat für Ahamdis Gesang oder Leidenschaft nichts übrig. Sie habe gegen Regeln des Anstands verstossen und «unmoralische Inhalte» über die sozialen Medien verbreitet, erklärte das Gericht. Die Sängerin habe ohne das vorgeschriebene Kopftuch und zudem «halbnackt» auf der Bühne gestanden. Das sei obszön. Der iranische Staat will an der Sängerin nun ein Exempel statuieren. Ein Gericht in Qom fällte Mitte Juni sein Urteil über sie sowie über acht Musiker und Helfer: 74 Peitschenhiebe sowie ein zweijähriges Berufs- und Ausreiseverbot, wie iranische und internationale Menschenrechtsgruppen mitteilten.
Die Kopftuchpflicht und andere Bekleidungsvorschriften für Frauen gehören zu den Grundregeln der Islamischen Republik, die 1979 nach dem Sturz des säkularen Schah-Regimes errichtet wurde. «Revolutionen haben häufig das Ziel, einen ‹neuen Menschen› zu erschaffen», sagte der Iran-Experte Arash Azizi von der US-Universität Yale zu «Schweiz heute». Mit drakonischen Strafen wie im Fall Ahmadi wolle die Justiz die Gesellschaft zur Gefolgschaft zwingen, meint Azizi – wenn es sein müsse, mit «mittelalterlichen» Methoden.
Die Angst vor dem Kontrollverlust
Als die junge Mahsa Amini im September 2022 in Teheran wegen eines angeblich nachlässig gebundenen Kopftuches von der Religionspolizei festgenommen wurde und in der Haft starb, gingen Millionen Iranerinnen und Iraner auf die Strasse, um Reformen zu fordern. Frauen verbrannten öffentlich ihre Kopftücher und veröffentlichten Tanz-Videos. Die Regierung liess Polizei auf die Demonstranten los, mehr als 550 Menschen starben.
Das Urteil gegen die Sängerin Ahmadi zeigt nun, dass zumindest einige Hardliner die Zügel wieder anziehen wollen. Das Regime sieht Versuche, die islamischen Regeln zu lockern, als direkten Angriff auf seine Herrschaft. «Wird dieses Land irgendwann einmal normal?» fragte eine iranische Lehrerin namens Mariam in einem Gespräch mit der «New York Times» über den Fall Ahmadi. «Wo in der Welt wird eine Frau mit Peitschenhieben bestraft, nur weil sie singt?» Mariams Fragen legen ein Grundproblem der Islamischen Republik offen: Die islamistische Ideologie und die Korruption des Regimes verhindern konstruktive Lösungen für politische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Fragen im Iran.
Der internationale Druck auf Teheran wächst
Doch Iranerinnen wie Ahmadi werden auch künftig ihre Menschenrechte einfordern. International wächst währenddessen die Empörung über ihren Fall. Der Iran müsse die Entscheidung sofort zurücknehmen, erklärte Amnesty International. Der Imageschaden kann Teheran nicht recht sein: Die Regierung lädt internationale Investoren ins Land ein, die beim Wiederaufbau helfen sollen – da sieht es nicht gut aus, wenn religiöse Fanatiker gleichzeitig Frauen auspeitschen lassen.
Ahmadi kann das Urteil vor einer höheren Instanz anfechten. Nach Einschätzung des Iran-Experten Azizi ist es gut möglich, dass die Justiz unter dem Druck der inner-iranischen und internationalen Reaktionen beschliesst, auf die Peitschenhiebe zu verzichten. Bisher gibt es keinen Termin für die Urteilsvollstreckung.
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