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Klage gegen Ticket-Börse Viagogo abgewiesen

Die Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen. Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid die Sicht des Zürcher Handelsgerichts.
Die Ticket-Börse Viagogo täuscht die Kunden gemäss Bundesgericht nicht über die Herkunft der Billete. (Symbolbild)
Die Ticket-Börse Viagogo täuscht die Kunden gemäss Bundesgericht nicht über die Herkunft der Billete. (Symbolbild)
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte im September 2017 aufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem In- und Ausland eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Viagogo eingereicht.

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