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Flüchtlinge haben Recht auf Sozialhilfe

EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGh) entschied, dass EU-Staaten auch Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen dürfen, als ihren eigenen Bürgern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGh) entschied, dass EU-Staaten auch Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen dürfen, als ihren eigenen Bürgern.
Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte ...

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