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Familiennachzug in Deutschland neu geregelt

Der deutsche Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der grossen Koalition sieht vor, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können.
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Familien künftig wieder nach Deutschland holen. (Symbolbild)
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Familien künftig wieder nach Deutschland holen. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/AP/MUHAMMED MUHEISEN)

Pro Monat sollen aber deutschlandweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. CDU/CSU und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Unter ihnen sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das gilt auch für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang. (sda/dpa)

 
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