Verurteilte Giftpilz-Mörderin Erin Patterson scheitert mit Berufung vor Gericht
Ein Familienessen und ein Beef Wellington mit tödlichem Inhalt: Der Fall der australischen Giftpilz-Mörderin Erin Patterson hat weltweit Schlagzeilen gemacht. Nun ist die 52-Jährige mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung wegen dreifachen Mordes gescheitert. Stattdessen war die Staatsanwaltschaft mit ihrer eigenen Berufung erfolgreich: Patterson dürfe das Gefängnis nie wieder verlassen, wie australische Medien berichteten.
Was war passiert?
Der Fall sorgte international für Schlagzeilen. Ende Juli 2023 hatte Patterson ihre jeweils 70 Jahre alten Ex-Schwiegereltern und ein befreundetes Ehepaar im Alter von 66 und 68 Jahren zum Mittagessen eingeladen. Auf den Tisch kam Rinderfilet im Blätterteig – verfeinert mit Pilzen. Drei der Gäste starben kurze Zeit später an den Folgen einer Vergiftung mit hochgiftigen Knollenblätterpilzen, ein mit am Tisch sitzender Pastor überlebte schwer erkrankt.
Der Pilz, der wissenschaftlich Amanita phalloides heisst, wird auch «Todeskappe» genannt. Er kann nach Verzehr extrem qualvolle und meist tödliche Vergiftungen auslösen.

Stets Unschuld beteuert
Im Juli 2025 war Patterson wegen dreifachen Mordes schuldig gesprochen worden. Zudem befand die Jury sie des versuchten Mordes in einem Fall für schuldig. Einige Wochen später wurde das Strafmass festgelegt: lebenslange Haft mit einer Mindestverbüssungsdauer von 33 Jahren.
Die Mutter von zwei Kindern hat stets ihre Unschuld beteuert und erklärt, nicht gewusst zu haben, dass die verwendeten Pilze giftig waren. Sie hatte den Tod der drei als Unglück dargestellt.

Worum ging es in der Berufung?
Die Anwälte der Verurteilten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt und sich dabei auf verschiedene Einwände gestützt. Unter anderem ging es darum, dass die Geschworenen während des Prozesses im selben Hotel untergebracht waren wie ein Polizeizeuge. Die Richter sahen jedoch keinen Grund, an der Arbeit der Geschworenen zu zweifeln.
Erfolgreich war dagegen die Staatsanwaltschaft: Sie hatte eine Verschärfung des Strafmasses beantragt, weil sie es für unangemessen hielt, dass Patterson nach 33 Jahren überhaupt auf Bewährung freikommen könnte.
Wie reagierte die Verurteilte?
Ihr Vorgehen sei sorgfältig geplant und von einer «aufwendigen Reihe von Täuschungen» begleitet gewesen, sagte Richter Stephen McLeish. Die Tat sei «aussergewöhnlich kalt und berechnend» gewesen. Es sei daher unangemessen, eine vorzeitige Haftentlassung als Option zuzulassen. «Die heutige Entscheidung des Berufungsgerichts bedeutet, dass Patterson wahrscheinlich im Gefängnis sterben wird», schrieb der Sender ABC.
Patterson verfolgte die Urteilsverkündung per Video aus dem Hochsicherheitsbereich eines Frauengefängnisses. Als die Entscheidung bekannt wurde, lehnte sie sich nach Angaben der ABC zurück und starrte offenbar ausdruckslos auf den Bildschirm. Ihr bleibt noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof Australiens, allerdings müsste dieser zunächst einer weiteren Berufung zustimmen – die Erfolgsaussichten gelten als gering. (dpa)
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