Rekordfund: Behörden in Australien beschlagnahmen 100'000 Kakerlaken
In Australien haben die Behörden mehr als 100'000 exotische Kakerlaken beschlagnahmt und damit nach eigenen Angaben den bislang größten Fund illegal gehaltener Wirbelloser in der Geschichte des Landes gemacht. Die Tiere wurden nach Angaben des Umweltministeriums bei einem gewerblichen Züchter in Bathurst im Bundesstaat New South Wales entdeckt. Die Kakerlaken haben einen geschätzten Wert von umgerechnet etwa 120'000 Euro.

Bei den sichergestellten Insekten handelt es sich unter anderem um Argentinische Schaben und Madagaskar-Fauchschaben. Sie sind vergleichsweise groß, nährstoffreich und leicht zu vermehren - und werden deshalb häufig als Futtertiere für Reptilien, Amphibien und manche Fischarten gezüchtet. In Australien dürfen sie jedoch weder importiert noch gehalten, gezüchtet oder verkauft werden.
Australien hat extrem strenge GesetzeAustralien verfügt über eines der strengsten Biosicherheitsgesetze der Welt. Als isolierter Inselkontinent mit einer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt versucht das Land seit Jahrzehnten, die Einschleppung fremder Arten, Schädlinge und Krankheitserreger zu verhindern. Behörden befürchten, dass eingeführte Tiere und Pflanzen heimische Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen, seltene Arten verdrängen oder der Landwirtschaft erheblichen Schaden zufügen könnten.

Das Ministerium warnte, die exotischen Schaben seien nie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden und könnten Krankheiten verbreiten oder einheimische Spezies gefährden, falls sie in die Natur gelangten.
Was passiert jetzt mit den Kakerlaken? «Wir nehmen unsere Aufgabe, Australiens einzigartige Biodiversität zu schützen und Verstöße gegen das nationale Umweltrecht zu ahnden, sehr ernst», wurde ein Ministeriumssprecher zitiert. Reptilienbesitzer wurden aufgefordert, statt exotischer Arten legale Futterinsekten wie Grillen oder heimische Schaben zu verwenden. Die beschlagnahmten Tiere sollen nun vernichtet werden. Ob gegen den Züchter Anklage erhoben wird, wurde zunächst nicht bekannt. (dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.