­
­
­
­

Langlaufzentrum Steg: VBK hebt Verfügung auf

Der Beschwerde der LGU wurde stattgegeben. Einer weiteren Beschwerde nicht.

Das Amt für Umwelt muss sich erneut mit dem geplanten Langlaufzentrum in Steg auseinandersetzen. So will es die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK). Die Kommission hat einer Beschwerde der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) stattgegeben, wie das «Vaterland» aus den Akten eines anderen Gerichtsfalls erfahren hat. Die Beschwerde richtete sich gegen die vom Amt für Umwelt erlassene Verfügung, welche den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft genehmigt. Da der Entscheid der VBK noch nicht rechtskräftig ist, will sich die LGU aktuell jedoch noch nicht dazu äussern.

Die LGU hatte dem Amt für Umwelt vorgehalten, nicht ausreichend abgeklärt zu haben, was der zur Realisierung des Langlaufzentrums geplante Bau des Loipenhauses für den Landschaftsschutz bedeutet. Gemäss Rechtssprechung wäre hierfür ein fachliches Gutachten nötig gewesen, weil das Amt ansonsten gar keine Grundlage für die Interessensabwägung habe, so die LGU. Pikanterweise hatte auch das Amt für Umwelt zunächst ein solches Gutachten von der Gemeinde Triesenberg gefordert. Nach Monaten des Insistierens kam es im Dezember dann aber plötzlich zu einer Neubeurteilung und die Verfügung wurde trotz weiterhin fehlendem Gutachten erlassen.

Neben der Beschwerde der LGU hatten auch 22 Grundstücksbesitzer in Steg gegen das Langlaufzentrum opponiert. Deren Beschwerde wies die VBK jedoch ab. Gegen den VBK-Entscheid haben die Grundeigentümer nun jedoch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt.

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboLanglaufzentrum

Grundeigentümer blitzen mit Beschwerde bei der VBK ab

Betreffend Natur- und Landschaftsschutz sind Anrainer gemäss Gericht nicht beschwerdeberechtigt. Die LGU hingegen bekam recht.
13.05.2025
Abo

Langlaufzentrum: Grundeigentümer blitzen mit Beschwerde bei der VBK ab

Betreffend Natur- und Landschaftsschutz sind Anrainer gemäss Gericht nicht beschwerdeberechtigt. Die LGU hingegen bekam recht.
12.05.2025
AboLGU will Parteistellung

Langlaufzentrum: LGU zieht vor den VGH

Der Beschwerde der LGU gegen den geplanten Eingriff in Steg wurde teilweise stattgegeben. Das letzte Wort hat der Verwaltungsgerichtshof.
20.05.2025

Wettbewerb

2x2 Tickets für «Der letzte Gutenberger» zu gewinnen
Der letzte Gutenberger

Umfrage der Woche

Ist der von der Regierung zugesagte Betrag von 100 000 Franken als Soforthilfe für die von der Naturkatastrophe betroffene Gemeinde Blatten angemessen?
­
­