Langlaufzentrum Steg: VBK hebt Verfügung auf
Das Amt für Umwelt muss sich erneut mit dem geplanten Langlaufzentrum in Steg auseinandersetzen. So will es die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK). Die Kommission hat einer Beschwerde der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) stattgegeben, wie das «Vaterland» aus den Akten eines anderen Gerichtsfalls erfahren hat. Die Beschwerde richtete sich gegen die vom Amt für Umwelt erlassene Verfügung, welche den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft genehmigt. Da der Entscheid der VBK noch nicht rechtskräftig ist, will sich die LGU aktuell jedoch noch nicht dazu äussern.
Die LGU hatte dem Amt für Umwelt vorgehalten, nicht ausreichend abgeklärt zu haben, was der zur Realisierung des Langlaufzentrums geplante Bau des Loipenhauses für den Landschaftsschutz bedeutet. Gemäss Rechtssprechung wäre hierfür ein fachliches Gutachten nötig gewesen, weil das Amt ansonsten gar keine Grundlage für die Interessensabwägung habe, so die LGU. Pikanterweise hatte auch das Amt für Umwelt zunächst ein solches Gutachten von der Gemeinde Triesenberg gefordert. Nach Monaten des Insistierens kam es im Dezember dann aber plötzlich zu einer Neubeurteilung und die Verfügung wurde trotz weiterhin fehlendem Gutachten erlassen.
Neben der Beschwerde der LGU hatten auch 22 Grundstücksbesitzer in Steg gegen das Langlaufzentrum opponiert. Deren Beschwerde wies die VBK jedoch ab. Gegen den VBK-Entscheid haben die Grundeigentümer nun jedoch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt.
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Gemeinde Triesenberg
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Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz