Gemäss einem Bericht von ZDFheute.de muss der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel (65) muss wahrscheinlich nicht in den Knast. Er handelte eine Bewährungsstrafe aus. Seine Verteidiger hätten sich mit der Staatsanwaltschaft geeinigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden, berichtet das ?Handelsblatt?. Im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen. Von der Staatsanwaltschaft sowie dem Sprecher von Zumwinkels Anwalt waren am Abend zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten. Einen Sprecher des Landgerichts Bochum, wo der Prozess am 22. Januar startet, wurde mit den Worten zitiert, man wisse nichts von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden. Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der Anklage hinausgehe. Die Steuerhinterziehung Klaus Zumwinkels war durch die ?Liechtenstein-Affäre? bekannt geworden, nachdem der BND eine DVD mit brisanten Informationen u.a. zur Steuerhinterziehung gekauft hatte. Nach einer Razzia in seinem Haus war Zumwinkel am 14. Februar letzten Jahres festgenommen worden.
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der wegen schweren Betrugs und Geldwäscherei angeklagt ist, fand sich am 28. Januar vor dem Fürstlichen Obergericht ein. Seine Berufung wurde jedoch abgewiesen, das Urteil von 27 Monaten Haft bleibt bestehen.
28.01.2025
AboÖsterreichischer Anwalt erfolglos vor Fürstlichem Obergericht
Ein Rechtsanwalt, der wegen schweren Betrugs und Geldwäscherei angeklagt ist, fand sich am 28. Januar vor dem Fürstlichen Obergericht ein. Seine Berufung scheiterte. Das Urteil bleibt bestehen.