Zu hohe Anforderungen an ausländische Firmen
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Liechtensteiner Regierung dazu aufgefordert, die Hürden für grenzüberschreitende Dienstleistungen abzubauen. Sie ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Anforderungen in Liechtenstein gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verstossen.
Vaduz. ? Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder sich in Liechtenstein niederlassen wollen, müssen sich zunächst einer eingehenden Kontrolle unterziehen. Ein generelles Zulassungs- bzw. Meldesystem läuft nun aber gemäss EFTA-Überwachungsbehörde den Grundfreiheiten des Binnenmarktes zuwider und müsse daher unterbunden werden, hält die Behörde fest.
Kontrollen haben Grenzen
Das Verfahren zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sei mit zusätzlichen Hürden, Verzögerungen und Kosten für Unternehmen verbunden, heisst es in einer Mitteilung. Liechtenstein dürfe zwar durchaus verlangen, dass Unternehmen sich einer Kontrolle unterziehen, bevor sie im Land tätig werden oder sich in Liechtenstein niederlassen. Allerdings beruhe der Binnenmarkt auf dem Grundsatz, dass Unternehmen grundsätzlich ungehindert grenzüberschreitende Dientstleistungen erbringen dürfen.
Fall bald vor EFTA-Gericht?
Die EFTA-Überwachungsbehörde fordert Liechtenstein in ihrer Stellungnahme dazu auf, die nationale Gesetzgebung an das EWR-Recht anzupassen. Dies ist die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte Liechtenstein nicht binnen zwei Monaten eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, wird der Fall an den EFTA-Gerichtshof weitergeleitet. (ps)