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Reinigungsbranche mit einheitlichem GAV

Die Regierung hat am Dienstag die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gebäudereinigungs- und Hauswartsdienstgewerbe genehmigt. Die Verordnung enthält Bestimmungen zum Abschluss von Einzelarbeitsverträgen, Probezeit und Kündigungsfristen.

Vaduz. - Ausserdem regelt sie das Verhalten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in diversen Fällen. Ebenfalls Bestandteil der Verordnung sind Bestimmungen zu Kündigungsfristen, Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit. (ikr)

 
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