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FMA geht gegen Triesner Vermögensverwalter vor

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat per 5. März der Helvetia Wealth (Liechtenstein) AG in Triesen die Bewilligung als Vermögensverwaltungs-gesellschaft entzogen. Der Grund seien die fehlenden Bewilligungsvoraussetzungen, teilte die FMA am Montagmorgen in einer Mitteilung mit.

Vaduz/Triesen. - Die Schweizer Muttergesellschaft steckt bereits in Nachlass-Stundung. Die Helvetia Wealth (Liechtenstein) AG sei ab sofort nicht mehr berechtigt, nachfolgende Dienstleistungen zu erbringen, schreibt die FMA.

  • Portfolioverwaltung;
  • Anlageberatung;
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben;
  • Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen, die direkt der Kundenbetreuung dienen und
  • die Vermittlung oben genannter Finanzdienstleistungen.

Zum Kerngeschäft der Vermögensverwaltungsgesellschaften gehören die Portfolioverwaltung und die Anlageberatung. Weiter sind sie in der Wertpapier- und Finanzanalyse sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, tätig. Vermögensverwaltungsgesellschaften dürfen weder Vermögenswerte Dritter entgegennehmen noch halten. (pd/ach)

 
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