FMA geht gegen Triesner Vermögensverwalter vor
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat per 5. März der Helvetia Wealth (Liechtenstein) AG in Triesen die Bewilligung als Vermögensverwaltungs-gesellschaft entzogen. Der Grund seien die fehlenden Bewilligungsvoraussetzungen, teilte die FMA am Montagmorgen in einer Mitteilung mit.
Vaduz/Triesen. - Die Schweizer Muttergesellschaft steckt bereits in Nachlass-Stundung. Die Helvetia Wealth (Liechtenstein) AG sei ab sofort nicht mehr berechtigt, nachfolgende Dienstleistungen zu erbringen, schreibt die FMA.
- Portfolioverwaltung;
- Anlageberatung;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben;
- Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen, die direkt der Kundenbetreuung dienen und
- die Vermittlung oben genannter Finanzdienstleistungen.
Zum Kerngeschäft der Vermögensverwaltungsgesellschaften gehören die Portfolioverwaltung und die Anlageberatung. Weiter sind sie in der Wertpapier- und Finanzanalyse sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, tätig. Vermögensverwaltungsgesellschaften dürfen weder Vermögenswerte Dritter entgegennehmen noch halten. (pd/ach)