Ärzte wollen mehr Klarheit vom Staatsgerichtshof
Vaduz. – Der liechtensteinische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 18. Februar die Beschwerde von 66 Ärzten vom 3. Januar 2013 gegen den Entscheid der Datenschutzkommission vom 20. Dezember 2012 abgewiesen und den angefochtenen Entscheid bestätigt. Wie Wilfried Oehry, Leiter des Amtes für Statistik, auf Anfrage des «Vaterlands» erklärt, hat der VGH in diesem aktuellen Urteil nun festgestellt, «dass der gesetzliche Auftrag im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die vom Amt für Statistik dargelegte Publikationsweise verfassungskonform sind und nicht gegen die Grundrechte verstossen».
Verwaltungsverfahren zu Ende
Wilfried Oehry erinnert an den entsprechenden Landtagsbeschluss vom 24. November 2010, der den Ausgangspunkt des von den Ärzten beschrittenen Verwaltungsverfahrens darstellt. Mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden verabschiedete der Landtag damals eine auf eine FBP-Initiative zurückgehende KVG-Revision, wonach dem Amt für Statistik der gesetzliche Auftrag erteilt wurde, in der Krankenkassenstatistik auch Informationen zu den abgerechneten Umsätzen der einzelnen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu veröffentlichen. (güf)
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