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Canyoning-Unfall wird strafrechtlich untersucht

Nach dem Canyoning-Unglück vom Sonntag, bei welchem zwei Personen ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Prüfung des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung richtet sich nicht gegen bestimmte Personen oder Akteure. Dies teilte die Kantonspolizei St. Gallen am Montagnachmittag in einem Communiqué mit.

Amden. - Wie bei solchen tragischen Vorfällen üblich, würden neben den Beteiligten auch Sachverständige befragt, um die Unfallursache zu eruieren. Die Abklärungen dürften einige Zeit in Anspruch nehmen. Gemäss der Polizeimitteilung liegen im Moment noch keine weiterführenden Informationen vor. Bekannt ist, dass sich zum Unglückszeitpunkt zwei Gruppen in der Schlucht befanden. Sie waren mit zwei verschiedenen Schweizer Veranstaltern unterwegs und bestanden aus je einem Guide und sechs respektive vier Teilnehmern.

Rega entdeckte zweite Gruppe

Die kleinere Gruppe alarmierte nach dem Wetterumsturz den Veranstalter und gleichzeitig die Rega, worauf der Veranstalter seine Gruppe selbstständig bergen konnte. Die Rega erblickte beim Suchflug die zweite Gruppe, die sich weiter oben in der Schlucht befand, und konnte fünf Teilnehmer aus ihrer Notsituation retten. Drei von ihnen mussten leicht verletzt ins Spital gebracht werden. Zwei Gruppenmitglieder - eine deutsche Staatsbürgerin und ein schweizerisch-belgischer Doppelbürger - wurden im Rahmen der Rettungsaktion von Mitgliedern des Schweizer Alpen-Clubs später tot aufgefunden. (sda)

 
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