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Amden streicht Canyoning aus dem Programm

Nach dem Canyoning-Unfall bei Amden, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren haben, nimmt Amden & Weesen Tourismus das Canyoning aus dem Programm. Canyoning untersteht voraussichtlich 2014 neuen gesetzlichen Vorschriften. Der vom Unglück betroffene Anbieter wollte Canyoning nicht als Risikoaktivität bezeichnen.

Amden. - Thomas Exposito, Geschäftsführer von Amden & Weesen Tourismus, nennt zwei Gründe, weshalb er das Canyoning vorläufig nicht mehr aktiv bewerben will. Zum einen aus Rücksicht auf die Angehörigen der tödlich verunglückten Menschen, zum anderen wolle nie erleben, jemandem eine Tour vermittelt zu haben, bei der es Todesopfer gab.

Zwei Anbieter betroffen

Vom Unglück in der Fallenbach-Schlucht betroffen waren am Sonntag zwei Canyoning-Anbieter: Die Fischer Adventures in Emmerswil SG und die Alpinschule Tödi in Kaltbrunn SG. Die beiden Veranstalter waren mit je einer Gruppe zur gleichen Zeit in der Schlucht unterwegs. Während die Fischer-Gruppe unversehrt blieb, hat die Alpinschule Tödi die Toten zu beklagen.

Neues Gesetz

Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen ausgeübt werden, unterstehen voraussichtlich ab 2014 gesetzliche Vorschriften. Dann will das Bundesamt für Sport (Baspo) das neue Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten in Kraft setzen. Allerdings mit Verzögerung. Ursprünglich war vorgesehen, das Risikosportartengesetz schon im nächsten Jahr in Kraft zu setzen. Im Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung wurde jedoch von den Kantonen und von interessierten Organisationen rege Gebrauch gemacht vom Mitspracherecht. Das Baspo braucht nun länger, bis es den überarbeiteten Entwurf dem Bundesrat vorlegen kann.

Alpinschule liess sich vernehmen

Auch die Alpinschule Tödi hatte sich vernehmen lassen, wie die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens am Montag publik machte. Die Alpinschule begrüsste eine gesetzliche Regulierung grundsätzlich. Die Geschäftsleitung der Alpinschule regte aber an, das Canyoning nicht als Risikoaktivität zu bezeichnen. (sda)

 
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