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Vermehrter Schutz für Leiharbeiter angestrebt

Die Regierung hat die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage soll im März in zweiter Lesung im Landtag behandelt werden. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Leiharbeitnehmer besser zu schützen.

Vaduz. - Die neue Regelung soll dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und flexiblere Arbeitsformen zu entwickeln, wie die Regierung am Montag in einer Mitteilung schreibt. Die Diskussion im Landtag konzentrierte sich im Wesentlichen auf die folgenden Themenschwerpunkte: Durch Personalverleih-Unternehmen zu leistende Kautionen und Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer. Die Kautionsregelung widerspricht nach einem Urteil des EFTA-Gerichtshofes den europarechtlichen Bestimmungen.

Den Festangestellten gleichgestellt

Im Mittelpunkt der umzusetzenden EU-Richtlinie steht der Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz müssen die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens jenen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. (ikr)

 
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