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Vaduz: 400-Megawatt-Windpark

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August einen Bericht und Antrag für einen Budgetnachtrag zur Beteiligung am Offshore Windpark "Ocean Breeze 1" durch die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) verabschiedet.

"Ziel der strategischen Bemühungen der LKW ist es, den Eigenversorgungsgrad massgeblich zu erhöhen, um so die Abhängigkeit vom Ausland zu minimieren", sagt Wirtschaftsminister Martin Meyer. Um dieses Ziel zu erreichen, werden diverse Massnahmen im In- und Ausland geprüft. Eine solche Massnahme bildet unter anderem auch eine Beteiligung an einem Offshore-Windpark "Ocean Breeze 1" in der Nordsee.

400-Megawatt-Windpark


Das Projekt "Ocean Breeze 1" soll durch einen Zusammenschluss von Stadtwerken und kleineren bis mittleren Energieversorgern realisiert werden. Die Gesellschafter investieren zu unterschiedlichen Anteilen in den 400-Megawatt-Windpark, wobei die Gesellschafteranteile und entsprechenden Rechte sich nach der Beteiligungsgrösse richten.

Fünf Prozent des Landesabsatzes

Der Verwaltungsrat der LKW hat im Sommer 2009 beschlossen, sich mit einer installierten Leistung von fünf Megawatt (MW) an diesem Windpark zu beteiligen. Aus fünf MW installierter Leistung wird gemäss Windprognose ein Ertrag von ca. 20 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr erwartet. Liechtensteins jährlicher Energieverbrauch liegt bei rund 380 GWh pro Jahr. Somit entspricht der Produktionsanteil der LKW in etwa fünf Prozent des Landesabsatzes. Die Gesellschaft wird die Energie in das deutsche Stromnetz einspeisen und in der Anfangsphase die Förderung nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz, Deutschland) in Anspruch nehmen. Dieses sieht eine attraktive Einspeisevergütung in den ersten Betriebsjahren vor.

Genehmigung des Landtages ist einzuholen


Die LKW haben in ihrem Voranschlag für das Jahr 2009 für Beteiligungen einen Betrag von 2,2 Millionen Franken vorgesehen. Für eine Beteiligung am benannten Offshore Windpark "Ocean Breeze 1" ist ein Betrag von 5 Millionen Franken notwendig. Aufgrund der Verordnung über das Organisationsstatut für die Anstalt Liechtensteinische Kraftwerke hat der Verwaltungsrat die Genehmigung des Landtages einzuholen, bevor eine neue Verpflichtung eingegangen oder eine Zahlung vorgenommen wird.

 

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