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Sonderlösungen für neues EU-Land Kroatien

Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten, nun soll Kroatien auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums EWR werden. Das Abkommen sieht eine Reihe von Sonder- und Übergangsbestimmungen für die Integration neuer EU-Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor. Diese Übergangsregelungen werden auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangen.

Vaduz. -  Um Kroatien zu ermöglichen, am bestehenden EWR-Finanzierungsmechanismus teilnehmen, soll das Erweiterungsabkommen spätestens in der zweiten Märzhälfte 2014 unterzeichnet und gleich danach auch provisorisch angewendet werden. Damit Liechtenstein wie die anderen Vertragsstaaten das Übereinkommen zu jenem Zeitpunkt provisorisch anwenden kann, unterbreitet die Regierung dem Landtag gleichzeitig ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz, wie es am Mittwoch in einer Mitteilung heisst.

Wichtiges Signal

Die Regierung bewertet die Erweiterung der EU und des EWR um Kroatien als positiv. Der Beitritt Kroatiens trage zur Stabilität Gesamteuropas bei und stelle ein wichtiges Signal an andere Staaten Südosteuropas dar, dass bei entsprechendem Reformwillen und einer Annäherung an europäische Grundwerte ein EU-Beitritt möglich sei, so die Regierung. Die Sonderlösung für Liechtenstein zum Personenverkehr gilt auch im Verhältnis zu Kroatien. (ikr)

 
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