Schweiz verschärft Kindersitzpflicht und nähert sich dem Liechtensteinstandard
Der Schweizer Bundesrat hat gestern beschlossen, dass Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren dürfen. Bislang galt das Obligatorium bis ins Alter von sieben Jahren. Die verschärfte Kindersitzpflicht tritt am 1. April 2010 in Kraft, wie der Bundesrat mitteilte. Ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1,50 Meter.
Die verschärfte Vorschrift stehe aber in keinem Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall von dieser Woche, bei dem ein Dreijähriger in Zürich aus dem fahrenden Auto gefallen ist und von einem folgenden Fahrzeug überrollt wurde. Die Massnahme, die auch von der EU getroffen wurde, sei schon länger in der Pipeline, schreibt die Nachrichtenagentur SDA.
In Liechtenstein Pflicht bis 14
In Liechtenstein besagt die Verkehrsregelverordnung, dass Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als anderthalb Meter sind, während der Fahrt speziell gesichert sein müssen. Bei dieser Sicherung kann es sich um Kindersitze handeln oder um Sitzunterlagen, die garantieren, dass die Gurte ihren Zweck auch wirklich erfüllen. Keine Rede ist in der Verordnung davon, ob die betroffenen Kinder auf den Vorder- oder Rücksitzen sitzen können oder müssen. Verfügt ein Fahrzeug allerdings über einen Frontairbag auf der Beifahrerseite, so dürfen Kindersitze, Babytragtaschen, Babyliegesitze und Ähnliches nur vorne platziert werden, wenn der Airbag zuvor ausser Betrieb gesetzt worden ist.
Neuerungen für Schulbusse
Wie der Bundesrat weiter mitteilte, müssen Kinder in der Schweiz auch in Schulbussen besser geschützt werden. Ab dem 1. August 2012 muss in neuen Schulbussen das gleiche Schutzniveau gelten wie in Personenwagen. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen aber weiter verwendet werden. Das Transportgewerbe hatte sich in der Vernehmlassung vehement dagegen gewehrt, dass die Verschärfung auch für alte Fahrzeuge gelten soll. (sda/hb)