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Neue Bestimmungen über Fördermassnahmen erlassen

Die Regierung hat die Personenbeförderungsverordnung abgeändert und neu erlassen. Damit wurde die Verordnung den neuen gesetzlichen Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz und im Gesetz über die Errichtung und Organisation der Liechtenstein Bus Anstalt, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, angepasst.

Vaduz. - In der neuen Verordnung werden einerseits Bestimmungen, deren gesetzliche Grundlage entfallen ist, aufgehoben oder ersetzt. Andererseits werden neue Bestimmungen über Fördermassnahmen und besondere Bestimmungen für die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) aufgenommen. (pafl)

 
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