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Kirche und Staat: Erste Details bekannt

Nachdem der Vertragsentwurf zur Neuordnung von Kirche und Staat in den ersten Gemeinden beraten wurde, werden weitere Details zum Inhalt bekannt. Demnach ist die Frage der Gütertrennung geregelt. Der Religionsunterricht soll zudem im Lehrplan verbleiben.

Vaduz. – Bereits in der «Vaterland»-Ausgabe von Mittwoch bestätigte Prinz Nikolaus, Liechtensteins Botschafter beim heiligen Stuhl, dass ein gemeinsamer Entwurf einer Vereinbarung zur Neuordnung von Kirche und Staat vorliegt. Dieser Entwurf wurde schon gestern Abend in zwei Gemeinden vom Gemeinderat behandelt. Offenbar konnten Knackpunkte wie Gütertrennung und Religionsunterricht tatsächlich einer Lösung zugeführt werden, wobei Prinz Nikolaus betonte, dass einzelne Artikel «noch in Überprüfung sind».

Kirche für Unterhalt zuständig

Allen Gemeinderäten liegt zur Beratung eine einheitliche Vereinbarung vor, die Regelung soll landesweit dieselbe sein. Dabei handelt es sich aber lediglich um einen Entwurf und keinen fertigen Vertrag, wie Schaans Vorsteher und Delegationsmitglied Daniel Hilti im Interview bestätigt. Güterrechtlich gesehen stützt sich der Entwurf auf das Grundbuch als Grundlage, so dass die Kirchen, Kapellen etc. im Besitz derer bleiben sollen, die heute schon eingetragen sind. Dies bedeutet, dass die katholische Kirche ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erhalten soll. (dv)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

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