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Gesamtarbeitsvertrag für Gebäudereinigungsgewerbe wird allgemeinverbindlich

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Dezember die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe genehmigt.

Vaduz. - Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der ArbeitnehmerInnenverband hatten im Oktober 2008 einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe eingereicht. Nach einer Prüfung des Antrags durch das zuständige Amt für Volkswirtschaft startete die Regierung eine Vernehmlassung zur Verordnung. Auf der Basis der Ergebnisse der Vernehmlassung wurden ein Artikel des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung für das Jahr 2010 aktualisiert. (pafl)

 

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